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Über das Generalkonsulat

2016-08-01

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main wurde am 23. Juni 2005 eröffnet. Es ist nach Hamburg und München das dritte chinesische Generalkonsulat in Deutschland. Der Konsularbezirk umfasst vier Bundesländer im Westen Deutschlands (in alphabetischer Folge): Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

 

Unserem Generalkonsulat sind fünf Abteilungen zugeordnet: Abteilung für Politik und Presse, Abteilung für Konsularangelegenheiten, Abteilung für Wirtschaft und Handel, Abteilung für Bildung und Kultur sowie die Kanzlei. Wir setzen uns stets dafür ein, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen China und den vier Bundesländern im Konsularbezirk im Bereich Politik, Wirtschaft und Handel, Bildung und Kultur zu fördern. Im Einklang mit dem „Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen" bemühen wir uns, die Rechte chinesischer Bürger und juristischer Personen im Konsularbezirk zu schützen und Aufgaben wie Passerneuerung und notarielle Angelegenheiten für chinesische Bürger zu erledigen. Nicht zuletzt leisten wir auch für deutsche Staatsangehörige und in Deutschland ansässige ausländische Bürger und Institutionen Arbeiten wie die Bearbeitung von Visumanträgen, Beglaubigungen und Legalisierung.

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