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Die aktualisierten Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für die nach China reisenden Fluggäste

2022-11-16

Ab sofort gelten die neuen Bestimmungen über die Corona-Testpflicht für alle Fluggäste von Deutschland oder über Deutschland nach China.

1. Testpflicht 

(1) Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, ein negatives PCR-Testergebnis vorzuweisen, um einen grünen QR-Code zu beantragen. Der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugszeit nach China durchgeführt werden.

(2) Die Sonderregelungen für die Personengruppe wie unter anderem Genesene, Kontaktpersonen, Personen mit Symptomen werden abgeschafft. Diese Personengruppe unterliegt der im Punkt (1) genannten Testpflicht.

(3) Die Transitfluggäste von Deutschland und über Deutschland dürfen sich innerhalb von 48 Stunden vor Afblugszeit nach China entweder in Abflugsländern oder in Transitländernper PCR-Test testen lassen und einen grünen QR-Code beantragen. Eine erneute Testung bzw. Beantragung des grünen QR-Codes im Transitland ist nicht mehr erforderlich.

(4) Wenn die Teststellen die Kinder unter 6 Jahren nicht testen, können die Kinder von einer Testpflicht befreit werden. Aber der begleitende Elternteil soll eine Erklärung(Form siehe Anhang) ausfüllen und hochladen, um einen grünen QR-Code für die Kinder zu beantragen.

(5) Die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben keine spezifischen Teststellen bestimmt oder beauftragt. Die Fluggäste dürfen bei allen amtlich anerkannten Teststellen sowie bei Hausärzten in Deutschland den PCR-Test durchführen lassen. Alle Testbescheinigungen müssen maschinenschriftlich den Namen der Getesteten, den Namen und die Anschrift der Teststelle, Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme und das Testverfahren enthalten. Geburtsdaten und Reisedokumentsnummer der Getesteten sind gewünscht. 

2. Beantragung des grünen QR-Codes

Laden Sie bitte die erforderlichen Unterlagen hier hoch: https://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ und beantragen Sie damit den grünen QR-Code.

3. Erforderliche Unterlagen

(1) negatives PCR-Testsergebnis

(2) Flugticket

(3) Reisepass

(4) ein chinesisches Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis in China

4. Wichtige Hinweise

(1) Beachten Sie die Selbstschutzmaßnahmen auch nach dem Erhalt des negativen Testergebnisses und minimieren das Infektionsrisiko auf der Reise.

(2) Ein grüner QR-Code ist nicht erforderlich, wenn Sie in die Sonderverwaltungszone Hongkong, Macau und Provinz Taiwan fliegen. Informieren Sie sich in diesem Fall vor der Abreise bei Fluggesellschaften  über die dortigen Einreisebestimmungen und Coronamaßnahmen.

(3) Laden Sie rechtzeitig Unterlagen hoch, wenn Sie das Testergebnis erhalten. Die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland werden die Anträge täglich und rechtzeitig bearbeiten. Im Laufe der Bearbeitung wird höflich um Ihre Geduld gebeten.

(4) Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 0049-69-69538633 und unter der E-Mail-Adresse frankfurt_hr@csm.mfa.gov.cn. 


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