| Wichtige Hinweise zur Beantragung eines chinesischen Visums |
| 2026-08-17 |
|
I. Antragsprozess (1) Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt nimmt Visanträge von Inhabern gewöhnlicher Reisepässe nicht direkt entgegen. Antragsteller mit einem gewöhnlichen Reisepass wenden sich zur Antragstellung bitte an das Chinese Visa Application Service Center in Frankfurt. Bitte besuchen Sie die Website des Chinese Visa Application Service Center (nachfolgend „Visum-Zentrum“ genannt) unter https://www.visaforchina.cn/globle/, wählen Sie das entsprechende Visum-Zentrum aus, registrieren Sie sich und melden Sie sich an. Füllen Sie das Online-Visumantragsformular gemäß den Anweisungen aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie diese zur Prüfung ein. Alle Antragsteller (ausgenommen Antragsteller für Visa nach Hongkong und Macau, China) müssen das Antragsformular online auf dieser Website ausfüllen und die Unterlagen hochladen. Sobald der Antragsstatus „Approved“ anzeigt, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen beim Chinese Visa Application Service Center in Frankfurt ein. Chinese Visa Application Service Center Frankfurt Website: https://www.visaforchina.cn/FRA3_EN/ Adresse: Zeil 53, 3. OG, 60313 Frankfurt am Main Kontakt Telefon: 069-401296496 (Werktags Montag bis Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr) E-Mail: frankfurtcenter@visaforchina.org Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland und China) Zeiten für die Antragseinreichung: 9:00 bis 12:00 Uhr Zeiten für Bezahlung und Passabholung: 9:00 bis 12:00 Uhr Samstag und Sonntag geschlossen (2) Besondere Hinweise 1. Folgende Visumantragsteller sind von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit: (1) Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren; (2) Inhaber von Diplomatenpässen oder Personen, die die Bedingungen für die Erteilung von Diplomaten-, Dienst- oder Höflichkeitsvisa erfüllen; (3) Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre mit demselben Reisepass beim Chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt oder beim Chinese Visa Application Service Center in Frankfurt ein Visum beantragt und Fingerabdrücke hinterlegt haben; (4) Personen, bei denen an allen zehn Fingern Fehlen oder Beschädigungen vorliegen, sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden können; (5) Bis zum 31. Dezember 2026 verzichten die chinesischen Visaerteilungsbehörden im Ausland bei allen Antragstellern für Kurzzeitvisa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen auf die Erfassung von Fingerabdrücken. Bei Visumantragstellern für die Visa-Kategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z, die nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, werden die Fingerabdrücke weiterhin vorschriftsmäßig erfasst. 2. Das Generalkonsulat weist darauf hin, dass der Antragsteller persönlich erscheinen muss, um seine Fingerabdrücke zu hinterlegen. Falls festgestellt wird, dass eine andere Person die Fingerabdrücke anstelle des Antragstellers abgibt, wird dem Betroffenen die Einreise nach China verweigert und er trägt die daraus resultierenden Konsequenzen. 3. Wenn das Generalkonsulat es für erforderlich hält, kann der Antragsteller aufgefordert werden, persönlich zu einem Interview im Generalkonsulat zu erscheinen. 4. Sofern vom Generalkonsulat nicht anders mitgeteilt, können der Antragsteller oder ein Bevollmächtigter das ausgestellte Visum frühestens zu dem auf dem Abholschein angegebenen Zeitpunkt beim Chinese Visa Application Service Center in Frankfurt abholen. 5. Sobald ein Visumantrag bearbeitet wird, kann er nicht mehr zurückgezogen werden. Der Antragsteller ist verpflichtet, die entsprechenden Gebühren zu entrichten. II. Detaillierte Informationen zur Visumbeantragung entnehmen Sie bitte der offiziellen Website des Visum-Zentrums. |